Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
ElterngeldPlus

ElterngeldPlus

16.03.2019

Das gewisse Extra

Das ElterngeldPlus macht es Ihnen als Mutter oder Vater künftig leichter, den Bezug von Elterngeld mit einer Teilzeitarbeit zu verbinden. Zudem kann die Elternzeit flexibler gestaltet werden.

Das ElterngeldPlus gilt für Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren wurden.

Arbeiten Sie als Mutter oder Vater nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit, können Sie mit dem ElterngeldPlus länger Elterngeld beziehen.

Wenn Ihre Teilzeittätigkeit den Umfang von 30 Wochenarbeitsstunden nicht überschreitet, können Sie auch Elterngeld beziehen.

Sie können sich zwischen dem Bezug von Elterngeld oder ElterngeldPlus entscheiden. Der Wechsel zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus ist jedoch möglich.

Teilen Sie als Eltern die Kindesbetreuung und arbeiten jeweils parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, kann der Partnerschaftsbonus hinzukommen. Es werden jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate gewährt.

ElterngeldPlus auch für Alleinerziehende?

Auch als Alleinerziehende/r können Sie das ElterngeldPlus und auch den Partnerschaftsbonus nutzen. Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus, also vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, ist, dass die Voraussetzungen des steuerlichen Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b EStG erfüllt wird. Alleinerziehende können danach einen jährlichen Entlastungsbetrag von derzeit 1.908,00 Euro erhalten, wenn mindestens ein Kind im Haushalt des Alleinerziehenden und Alleinstehenden lebt, für das Kindergeld bezogen wird oder zumindest ein Kinderfreibetrag zusteht.

Die Regelungen

  • Entsprechend dem Elterngeld wird das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 – 100 % ersetzt.
  • Das monatliche ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne eine Teilzeittätigkeit nach der Geburt des Kindes zustünde.
  • Das ElterngeldPlus wird doppelt so lange wie das Elterngeld gezahlt. Ein Elterngeldmonat ist also gleich zwei ElterngeldPlus-Monate.
  • Auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes kann ElterngeldPlus bezogen werden.

Flexiblere Elternzeit durch ElterngeldPlus

Wie bisher kann die Elternzeit bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes genommen werden. Neu ist nunmehr, dass

  • zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes statt bisher 12 Monate nun 24 Monate Elternzeit genommen werden können. Die Anmeldefrist für die Elternzeit in diesem Zeitraum ist auf 13 Wochen erhöht,
  • die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich,
  • die Elternzeit kann in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden (bisher waren es zwei),
  • der Arbeitgeber den dritten Abschnitt der Elternzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen kann. Vorausgesetzt, der dritte Abschnitt liegt zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes.
  • die Zustimmung eines Arbeitgebers zu einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit als erteilt gilt, wenn der Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Frist den entsprechenden Antrag nicht ablehnt.

Antrag

Um ElterngeldPlus zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle stellen. Dabei kann jeder Elternteil einmal einen Antrag stellen. Sie müssen diesen Antrag auch nicht sofort nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Allerdings werden Zahlungen rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Es empfiehlt sich also, innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes diesen Antrag einzureichen.

Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des ElterngeldPlus-Bezuges geändert werden. Monate, in denen ElterngeldPlus bezogen wurde, können auch nachträglich in Elterngeld-Monate umgewandelt werden.

Damit ist auch eine Kombination des Bezuges von Elterngeld und ElterngeldPlus möglich. Insgesamt stehen Ihnen 14 Elterngeldmonate zur Verfügung. Diese können Sie in ElterngeldPlus-Monate aufteilen. Nach dem 14. Lebensmonat des Kindes kann nur noch ElterngeldPlus bezogen werden.

Permalink

Ähnliche Beiträge:

Elterngeld

Mutterschutz und Elternzeit

Elterngeld

16.03.2019

Wie hoch ist das Elterngeld? Wo muss der Antrag gestellt werden?

ElterngeldPlus

Mutterschutz und Elternzeit

ElterngeldPlus

16.03.2019

Einen Überblick über die Regelungen des ElterngeldPlus bekommen Sie hier.

Jugendliche im Internet

Junge Internetnutzer

Jugendschutz

16.05.2019

Viele Inhalte im Internet können einen schlechten Einfluss auf die Entwicklung Ihres Kindes haben. Gewalt, Pornografie oder Brutalität können Kinder nachhaltig verstören. Wichtig ist daher der Jugendschutz.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei