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Datenschutzgrundverordnung

Datenschutzgrundverordnung - Allgemeines

16.05.2019

Seit dem 25.05.2018 gilt das neue Datenschutzrecht in der Europäischen Union in Form der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Diese Verordnung führt zu einer Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechtes. Die Verordnung wurde mit ihrem In-Kraft-Treten direkt geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten. Durch sogenannte Öffnungsklauseln haben die nationalen Gesetzgeber noch die Möglichkeit eigene nationale Regelungen zu erlassen.

Merkblatt
für D.A.S. Rechtsschutzkunden der ERGO

Finden Sie hier ein Merkblatt für Unternehmer rund um die Neuerungen der Datenschutzgrundverordnung.

In Deutschland hat sich das Datenschutzrecht durch die DSGVO nicht grundlegend geändert. Viele Bestimmungen bleiben gleich. Ebenso ist der Begriff der personenbezogenen Daten immer noch weit gefasst.

Ziele der Datenschutzgrundverordnung (Art. 1 DSGVO):

(1) Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.

(2) Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.

(3) Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden.

Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung (Art. 5 DSGVO)

Die Datenschutzgrundverordnung zählt in Art. 5 ihre Grundsätze auf, diese sind:

  • Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz: die Daten müssen "in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Art und Weise verarbeitet werden" 
  • Zweckbindung: Verarbeitung der Daten nur für "festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke"
  • Datenminimierung: auf das "für den Zweck ... notwendige Maß beschränkt..."
  • Richtigkeit
  • Speicherbegrenzung: zeitliche Begrenzung der Speicherung personenbezogener Daten "nur so lange ... wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist"
  • Integrität und Vertraulichkeit: Sicherheit und Schutz für Ihre Daten
  • Rechenschaftspflicht: als Unternehmer sind Sie für die Umsetzung "verantwortlich" und müssen "die Einhaltung nachweisen können"

Gut zu wissen

Eine ganz neue Dimension haben die Bußgelder bekommen, die bei Verstoß gegen das Datenschutzrecht drohen. Alleine aus diesem Grund ist es ratsam sich als Unternehmer sehr genau mit den Neuregelungen vertraut zu machen.

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Tags: DSGVO

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