Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu "Kaufverträge".
Der Vertragsabschluss im Internet unterscheidet sich kaum von dem im Geschäft, bis auf den Übermittlungsweg. Im Internet ist dieser elektronisch. Die Produkte, die in Internet-Shops angeboten werden sind nur unverbindliche Warenpräsentationen ähnlich wie Auslagen im Schaufenster. Ebenfalls bekommt man im Internet nur eine elektronische Auftragsbestätigung, im Geschäft dagegen bekommt man seine Rechnung/Quittung ausgehändigt.
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