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Tierhaltung

Tierhaltung

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Tierhaltung".

Kann der Vermieter durch eine vorformulierte Klausel im Mietvertrag das Halten von Haustieren generell untersagen?

Nein. Ein solches Verbot ist unwirksam, auch wenn der Mieter die Klausel im Mietvertrag unterschrieben hat.

Die Haltung welcher Tiere kann der Vermieter nicht verbieten?

Für "kleine" tierische Mitbewohner wie Ziervögel, Zierfische, Hamster, Meerschweinchen, ungiftige Schlangen (außer Würgeschlangen) und harmlose Echsen braucht der Mieter keine Erlaubnis vom Vermieter. Alle Tiere, von denen keine Gefährdung und keine Belästigungen für Nachbarn ausgehen können, dürfen ohne eine Erlaubnis des Vermieters gehalten werden.

Für welche Tiere muss die Erlaubnis vom Vermieter eingeholt werden?

Der Mieter benötigt die Erlaubnis für die Haltung von Katzen und Hunden. "Große" Tiere wie Kampfhunde, Gift- oder Würgeschlangen, Alligatoren oder Krokodile braucht der Vermieter nicht zu akzeptieren. Der Mieter muss vor der Anschaffung die Erlaubnis des Vermieters einholen. Dieser ist nicht verpflichtet, seine Zustimmung zu geben.

Im Mietvertrag ist keine Regelung über Tierhaltung zu finden. Muss der Vermieter die Zustimmung zur Haltung einer Katze oder eines Hundes geben?

Zur Zeit sind die meisten Gerichte der Ansicht, dass der Mieter diese klassischen Haustiere in der Wohnung halten darf. Die Gerichte entscheiden jedoch regional sehr unterschiedlich. Die Rechtsprechung berücksichtigt bei der Entscheidung die Unterbringung, die Größe und Gefährlichkeit des Tieres und inwieweit Belästigungen von dem Hund oder der Katze ausgehen können.

Im Mietvertrag steht eine Klausel, wonach der Mieter die Zustimmung des Vermieters für die Haltung eines Tieres einholen muss. Kann der Vermieter die Haltung eines Hundes oder einer Katze verbieten?

Der Vermieter kann in einer Klausel im Mietvertrag bestimmen, dass der Mieter vor der Anschaffung eines Tieres den Vermieter um Erlaubnis fragen muss. Ist eine solche Klausel im Mietvertrag enthalten, darf der Mieter eine Katze oder einen Hund nur anschaffen, wenn der Vermieter zustimmt oder eine Verweigerung rechtsmissbräuchlich wäre, weil andere Mieter ebenfalls Katzen oder Hunde halten dürfen. Die Verweigerung verstößt dann gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. In seltenen Fällen muss der Vermieter dem Mieter die Erlaubnis auch dann erteilen, wenn der Mieter aufgrund einer psychischen oder physischen Krankheit auf ein Tier angewiesen ist.

Ist es ein Mangel meiner Wohnung, wenn der Nachbar erlaubt Tiere hält?

Nein, auch dann nicht, wenn der Nachbar Katzen hält und man selbst Katzenallergiker ist. Etwas anderes gilt nur bei entsprechender Vereinbarung mit dem Vermieter.

Kann der Vermieter die Haltung von Hunden oder Katzen per vorformulierter Klausel untersagen?

Nein. Eine solche Klausel ist unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Der Mieter hat je nach Einzelfall das Recht, auch Hunde oder Katzen zu halten.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei