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Frau mit Pass

Reiseparteien

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Reisepartein".

Wer zählt zu den Reiseparteien

Reiseveranstalter, Reisebüro, Reisender.

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Darf statt des (verhinderten) Reisenden ein Dritter an dessen Stelle den gebuchten Urlaub antreten?

Ja, aber das Verlangen muss vor Reisebeginn gegenüber dem Reiseveranstalter erklärt werden.

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Darf der Dritte auch während der Reise sozusagen im fliegenden Wechsel noch in den Urlaub eintreten?

Ein Wechsel des Vertragspartners des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen, wenn die Reise bereits angetreten wurde.

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei