Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Reisepartein".
Reiseveranstalter, Reisebüro, Reisender.
Ja, aber das Verlangen muss vor Reisebeginn gegenüber dem Reiseveranstalter erklärt werden.
Ein Wechsel des Vertragspartners des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen, wenn die Reise bereits angetreten wurde.
0800 3746-555 gebührenfrei