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Reisekosten

Reisepreis

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Reisepreis".

Ist der Reisepreis trotz der Kündigung des Reisevertrages zu zahlen?

Durch die Kündigung verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Allerdings kann er eine Entschädigung für bereits erbrachte Reiseleistungen verlangen.

Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen Reisemangels

Haftet der "Ersatzreisende" allein für die Reisekosten?

Der ursprüngliche Reisepartner und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner.

Lesen Sie mehr zur Vertragsübertragung auf Dritte

Muss der Reisepreis nach einer Kündigung wegen höherer Gewalt trotzdem gezahlt werden?

Durch die Kündigung verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Allerdings kann er eine Entschädigung für bereits erbrachte Reiseleistungen verlangen.


Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Was ist Voraussetzung zur Neuberechnung des Reisepreises?

Voraussetzung ist, dass sich genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag finden.

Lesen Sie mehr zu Reisepreis und Preiserhöhung

Wann besteht bei einer Reisepreiserhöhung die Möglichkeit zum Rücktritt vom Vertrag?

Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 Prozent haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Lesen Sie mehr zu Reisepreis und Preiserhöhung

Wann sind Reisepreiserhöhungen nicht mehr möglich?

Ab 20 Tagen vor dem Reisetermin sind Preiserhöhungen absolut unzulässig.

Lesen Sie mehr zu Reisepreis und Preiserhöhung

Wann ist der Reisepreis fällig?

Die Fälligkeit des Reisepreises lässt sich im Reisevertragsrecht nicht sicher bestimmen. Die Reiseveranstalter regeln die Zahlungsbedingungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei