Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
> Download im App Store > Download im Android Market
Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Schwarzfahren".
Die "Schwarzfahrt" ist neben der Fallgruppe der höheren Gewalt die zweite Fallgruppe, in denen der Halter eines Fahrzeuges entgegen der Gefährdungshaftung nicht für einen Unfall haftet. Hier nutzt jemand ohne Wissen und Wollen des Halters dessen Fahrzeug und der Halter hat auch kein schuldhaftes Verhalten bzgl. dieser Nutzung gezeigt (z.B. darf der Halter nicht die Zündschlüssel im Auto stecken lassen und so die Wegnahme ermöglichen).
Die Schwarzfahrt stellt eine Obliegenheitsverletzung dar. Als Folge einer Obliegenheitsverletzung wird der Versicherer leistungsfrei, d.h. er muss nicht an den Gegner zahlen. In Fällen der Schwarzfahrt ist die Leistungsfreiheit jedoch auf den Betrag von 5000,00 Euro beschränkt.
0800 3746-555 gebührenfrei